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Asian man getting vaccinated

IMPFUNGEN

Impfungen sind aus der Gesundheitsvorsorge heutzutage nicht mehr wegzudenken. Ein umfassender Impfschutz gehört zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin.
Durch Impfungen treten übertragbare Infektionskrankheiten weniger häufig auf und es können schwere Krankheitsverläufe mit körperlichen Folgeschäden oder sogar Todesfällen verhindert werden.

 

Wer sollte sich impfen lassen

In Deutschland gibt es ein Expertengremium, die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch Institut, das regelmäßig über die Notwendigkeit und den Nutzen bewährter, aber auch neuer Impfstoffe berät und Impfempfehlungen ausspricht. Jährlich werden Aktualisierungen und weiterführende Informationen rund um das Thema „Impfen“ veröffentlich, die Sie hier nachlesen können: http://www.stiko.de

Wir bieten ihnen folgende Impfungen an:

Auffrisch- und Indikations-Impfungen (Routine-Impfungen)

 

Erwachsene sollten ihren Impfstatus regelmäßig überprüfen lassen und fehlende Impfungen beim nächsten Arztbesuch nachholen. Denn während ein vollständiger Schutz mit den Lebendimpfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ein Leben lang hält, müssen einige Impfungen aufgefrischt werden.

Für einen bestimmten Personenkreis mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko werden zudem so genannte Indikationsimpfungen empfohlen. Dabei handelt es sich um Impfungen, die aufgrund einer bestimmten Sachlage oder Situation bzw. Impfindikation (z.B. eine Grunderkrankung, bestimmte Lebensumstände, Schwangerschaft, Reise) angeraten sind.

Impfungen bei Kinderwunsch

Der Berufsverband der Frauenärzte rät allen Frauen mit Kinderwunsch die Überprüfung Ihres Impfstatus. In jedem Fall sollten fehlende Impfungen oder Auffrischungen inklusive der Grippeimpfung für einen guten Start in die Schwangerschaft nachgeholt werden.

Impfungen in der Schwangerschaft

Laut Empfehlung sollte „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig“ geimpft werden. Einige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphterie, Pertussis, Hepatitis A und B) sind in diesem Zeitraum durchführbar oder sogar ausdrücklich für Schwangere empfohlen.

Impfungen gegen Grippe (Influenza) in der Schwangerschaft

 

Schwangere erkranken leichter an einer Influenza und die Infektion kann durch das supprimierte Immunsystem einen deutlich schwereren Verlauf nehmen. Die STIKO empfiehlt allen werdenden Müttern zum eigenen Schutz und zum Schutz des Kindes daher ausdrücklich die unbedenkliche Impfung gegen Influenza ab dem zweiten Trimenon. Bei zusätzlichen Grunderkrankungen wie Asthma, Diabetes oder Hypertonie besteht noch einmal eine höhere gesundheitliche Gefährdung; diese Schwangeren sollten sich nach der aktuellen STIKO-Empfehlung schon im ersten Schwangerschaftsdrittel impfen lassen.

Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV)

 

Mit der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) existiert die Möglichkeit, das Risiko für eine Gebärmutterhalskrebs-Erkrankung bereits durch Verhinderung seiner Vorstufen zu verringern. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird, d.h. bevor es zu einer Infektion den sexuell übertragbaren und krebserregenden Typen von HP-Viren kommen kann.

Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Spätestens bis zu dem Ende des 18. Lebensjahres (d.h. bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden.

Doch auch Frauen außerhalb dieser Altersgruppe und bereits sexuell aktive Frauen können von einer Impfung profitieren und sollten mit ihrem Frauenarzt darüber sprechen. Damit soll u.a. die Zahl der Gebärmutterhalskrebsfälle zukünftig deutlich verringert werden.

Bitte beachten Sie: Eine HPV-Impfung ist kein Ersatz für die Krebsfrüherkennungs-Untersuchung! Nur wenn beide Vorsorgemaßnahmen - die Impfung und die regelmäßigen Untersuchungen - zum Einsatz kommen, kann eine Frau von einer größeren Sicherheit vor Gebärmutterhalskrebs und seiner Vorstufen profitieren.

Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona-Virus)

 

Zum Schutz gegen den Corona-Virus werden neben der Grundimmunisierung nun auch Auffrischimpfungen angeboten. Grundsätzlich können sich alle Geimpften, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf eine Übernahme der anfallenden Kosten. Für einige Personengruppen ist eine Booster-Impfung besonders sinnvoll. 

Keuchhusten-Impfung bei Schwangeren

 

Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien verursacht. Der Erreger ist weltweit verbreitet und kann auch von Personen weitergegeben werden, die daran unbemerkt erkranken. In jedem Lebensalter sind harmlose bis schwere Krankheitsverläufe möglich. Für junge Säuglinge kann Keuchhusten sogar lebensbedrohlich sein. Ein Drittel bis rund die Hälfte aller erkrankten Säuglinge steckt sich bei den eigenen Eltern an.

Seit der Jahrtausendwende erkranken zunehmend Erwachsene. Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich gegen Keuchhusten zu schützen. Sie verringert das Risiko überhaupt zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden. Ein Neugeborenes erhält einen Nestschutz gegen Keuchhusten bis es selbst geimpft werden kann, wenn die Mutter in der Schwangerschaft geimpft wurde.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren einmalig eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche.

Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Keuchhusten-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen.

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